DASD-Logo
Zur Website der RA-MICRO Software GmbH Zur Startseite Zur Startseite


Weitere Suchoptionen

 
Startseite Anwalt-Tipps  · Anwalt-Tipps durchsuchen  · Anwalt-Tipp veröffentlichen  · Anwalt-Tipps abonnieren  · Anwalt-Tipps stets aktuell auf Ihrem Rechner
 

Anwalt-Tipps

Rechtsanwälte, die im Deutschen Anwaltssuchdienst eingetragen sind, geben Tipps für den juristischen Laien.

Bei Unfall nicht angeschnallt – Fahrerin trifft trotzdem kein Mitverschulden

von Rechtsanwalt Sebastian Steineke
Sebastian Steineke, Rosa-Luxemburg-Str. 1, 16816 Neuruppin, Tel.: 03391/403167, Fax: 03391/403168, E-Mail


Neuruppin, den 06.03.2010
Seit vielen Jahren schon ist es Pflicht, dass man sich im Auto anschnallt. Tut man es nicht, riskiert man den Versicherungsschutz. Allerdings gibt es Einzelfälle, in denen ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht bei einem Verkehrsunfall keine Rolle spielt.

Einen solchen Fall entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 6. November 2009.

Im vorliegenden Fall waren eine Autofahrerin und ihre beiden Beifahrer bei einem Verkehrsunfall mit einem entgegenkommenden Fahrzeug schwer verletzt worden. Während des Unfalls war die Fahrerin nicht angeschnallt. Unstrittig ist die Tatsache, dass der Unfallgegner den Zusammenstoß verursacht hatte: Er war innerorts mit einer Geschwindigkeit von ca. 90 km/h gefahren. Auf regennasser Fahrbahn hatte er die Gewalt über sein Fahrzeug verloren, war auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen. Die Frau war nach mehrmonatigem Krankenhaus- und Rehabilitations-Aufenthalt auf fremde Hilfe angewiesen und hat seit dem Unfall schwere körperliche und seelische Belastungen und Einschränkungen hinzunehmen.

Mit ihrer Klage machte die Frau restliche Ersatzansprüche geltend und forderte neben 40.000 Euro Schmerzensgeld auch die Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe sowie Schadensersatz für alle materiellen Schäden. Wesentlicher Streitpunkt zwischen Klägerin und der beklagten Versicherung des Unfallgegners war die Mithaftungsquote der nicht angeschnallten Klägerin. Die Versicherung hatte wegen des Verstoßes gegen die Anschnallpflicht eine Mithaftung der Fahrerin von einem Drittel gefordert. Sie habe den Sicherheitsgurt nicht angelegt, da sie aufgrund ihres Übergewichts Schwierigkeiten beim Anschnallen habe, argumentierte die Klägerin.

Den Einwand der beklagten Versicherung, sie hätte durch das Anschnallen einen Großteil der Verletzungen vermeiden können, wiesen die Richter zurück: Laut Sachverständigen hätten der Klägerin bei angelegtem Gurt ähnlich schwere Verletzungen mit möglicherweise tödlichen Bauchverletzungen gedroht. Rein rechtlich gesehen, habe die Klägerin zwar gegen die Anschnallpflicht verstoßen, gegenüber der außerordentlich schwer wiegenden Unfallschuld des Unfallgegners trete die grundsätzliche Mithaftung jedoch zurück, so das Urteil der Richter. Die beklagte Versicherung habe daher die Schäden der Klägerin in vollem Umfang zu ersetzen.

Aktenzeichen: k.A.
Rechtsgebiet(e): Straßenverkehrsrecht , Versicherungsrecht

Druckversion des Tipps

Weitere Anwalts-Tipps zum Straßenverkehrsrecht , Versicherungsrecht (Auswahl):

Verkehrsunfall – Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung?

Der Rechtsanwalt als Schadensmanager beim Verkehrsunfall

Besondere Sorgfaltspflicht beim Anfahren und Einfädeln


NEU: RA-MICRO Neukunden erhalten bei Abschluss eines RA-MICRO Softwarepflegevertrages einen kostenlosen Basiseintrag im
Deutschen AnwaltsSuchDienst für ein Jahr.
(gerechnet ab Abschluss des Softwarepflegevertrages mit der RA-MICRO Software GmbH)


© 2000-2010 ra e Software GmbH, RA-MICRO Software GmbH