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von Rechtsanwältin Anna Mareike Benedix
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###ORT###, den 07.04.2008
Nach der Entscheidung des LG Halle vom 13.05.2005 (Az.: 1 S 28/05) war der Musterentwurf des Bundesministeriums der Jusitz für die Widerrufsbelehrung als nicht rechtskonform eingestuft worden. Im Anschluss daran wurden viele online-Verkäufer erfolgreich abgemahnt, obwohl sie wortwörtlich den Musterentwurf des Bundesjustizministeriums verwendet hatten. Nunmehr hat sich das Ministerium entschlossen eine neue Fassung des Musters für die Widerrufsbelehrung vorzulegen. Dieses neue Muster gilt ab dem 1.4.2008. Auch hier sind einige juristische Klippen noch nicht zur Gänze ausgeräumt worden. Lassen Sie sich daher vorbeugend von Ihrem Anwalt beraten, welche Informationspflichten bei Geschäften via Internet vorliegen und wann Sie, welche Widerrufsfristen Ihren Käufern einzuräumen haben.
Aktenzeichen: LG Halle Urteil vom 13.05.2005 Az.: 1 S 28/05
Rechtsgebiet(e): Computer- / EDV-Recht , Internet / Telekommunikationsrecht / Neue Medien
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