DASD-Logo
Zur Website der RA-MICRO Software GmbH Zur Startseite Zur Startseite


Weitere Suchoptionen

 
Startseite Anwalt-Tipps  · Anwalt-Tipps durchsuchen  · Anwalt-Tipp veröffentlichen  · Anwalt-Tipps abonnieren  · Anwalt-Tipps stets aktuell auf Ihrem Rechner
 

Anwalt-Tipps

Rechtsanwälte, die im Deutschen Anwaltssuchdienst eingetragen sind, geben Tipps für den juristischen Laien.

Kosten eines Doorman-Dienstes

von Rechtsanwalt Ralf Mydlak
Ruge-Mydlak, Bismarckstr. 80, 10627 Berlin, Tel.: 030/3132044, Fax: 030/3126025, E-Mail


Berlin, den 05.02.2007

Die Kosten für einen Concierge-Dienst sind nicht in jedem Fall als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar. Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 5.April 2005 – VIII ZR 78/04) hat entschieden, dass die Kosten für einen Concierge nur aufgrund einer konkreten Notwendigkeit auf die Mieter umlegbar sind. Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Einführung des Concierge-Dienstes aufgrund der „konkreten Verhältnisse vor Ort geboten war“, etwa um die Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten und ein Bedürfnis der Mieter nach gesteigerter Sicherheit zu befriedigen. Unabhängig davon muss der Mietvertrag die Umlage dieser Kosten auch ausdrücklich vorsehen. Mieter, in deren Abrechnungen Kosten für den Doorman-Dienst auftauchen, sollten diese Kosten also nicht unbesehen akzeptieren.

Aktenzeichen: BGH, Urteil vom 5.April 2005 - VIII ZR 78/04
Rechtsgebiet(e): Miet- und Pachtrecht

Druckversion des Tipps

Weitere Anwalts-Tipps zum Miet- und Pachtrecht (Auswahl):

Schimmelbildung

Zum Recht der Schönheitsreparaturen

Aufrechnung mit der Kaution gegenüber rückständigen Mieten


NEU: RA-MICRO Neukunden erhalten bei Abschluss eines RA-MICRO Softwarepflegevertrages einen kostenlosen Basiseintrag im
Deutschen AnwaltsSuchDienst für ein Jahr.
(gerechnet ab Abschluss des Softwarepflegevertrages mit der RA-MICRO Software GmbH)


© 2000-2010 ra e Software GmbH, RA-MICRO Software GmbH