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von Rechtsanwalt Mark Ziegner
Ziegner, Große Bleiche 29, 55116 Mainz, Tel.: 06131 / 1438088, Fax: 06131 / 1438089, E-Mail
Mainz, den 05.12.2006
Rechtstipp Mietrecht
Schimmelschäden
Gerade in den kalten Jahreszeiten entsteht oft Schimmel und Feuchtigkeit in der Wohnung. Grund hierfür ist, dass sich durch Kochen, Duschen, etc. entstandene Feuchtigkeit an den kältesten Bauteilen niederschlägt. Meist sind dies die Außenwände. Entscheidend ist dann natürlich, wer schuld ist an diesem Dilemma.
Die meisten Vermieter unterstellen dem Mieter eine fehlerhafte Lüftung. Oft liegt es aber an der fehlerhaften Bausubstanz, die durch eine zu geringe Isolierung eine Schimmelbildung begünstigt.
Beweisen muss zunächst der Vermieter, dass die Bausubstanz in Ordnung ist. Dies kann leider nur durch einen (teuren) Sachverständigen geschehen. Erst wenn dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass sein Lüftungsverhalten den Schimmel nicht begünstigt hat. Dies fällt in der Praxis oft schwer.
Rechtsanwalt M. Ziegner
Aktenzeichen: k.A.
Rechtsgebiet(e): Miet- und Pachtrecht
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